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Höherlegung der Rheinstraße: Entwürfe zum Download
(22. Mai 2019) Die grafischen Darstellungen der Präsentation liegen jetzt auch in besserer Auflösung im pdf-Format vor.
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Höherlegung der Rheinstraße: Präsentation zum Download
In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 01. April 2019 hat das Ingenieurbüro Porz und Partner (Sinzig) die Entwürfe für eine Höherlegung der Rheinstraße und eine Umgestaltung des Rheinvorlands präsentiert.
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Fördermöglichkeiten im Rahmen des Dorferneuerungsprogramms des Landes Rheinland-Pfalz für private Antragsteller
Die Kreisverwaltung Neuwied weist mit dem nachfolgenden Pressetext auf die Möglichkeiten zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Dorferneuerungsprogramms des Landes Rheinland-Pfalz hin.
Darüber hinaus gibt es eine Reihe weiterer Fördermöglichkeiten für private Grundstückseigentümer, wie erneuerbare Energien und Energieberatung (z. B. Einbau einer neuen Heizungsanlage), zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder auch für den behindertengerechten Ausbau von Wohneigentum.
Fördergrundlagen Dorferneuerungsprogramm des Landes:
Schwerpunktförderung der Dorferneuerung sind auch vor dem Hintergrund der zur erwartenden demografischen Entwicklung in den ländlichen Räumen funktionsverbessernde Maßnahmen zur Stärkung und Wiederbelebung der Ortskerne (Innenentwicklung vor Außenentwicklung) sowie die Erhaltung der Siedlungs- und Kulturlandschaft.
Fördervoraussetzung: Baujahr bis 1960 und älter; mit der Maßnahme wurde noch nicht begonnen
Förderinhalte:
- Schaffung von Wohnraum im Ortskern durch Umnutzung leer stehender Bausubstanz
- Bauliche Maßnahmen zur Erhaltung und Schaffung wohnstättennaher Arbeitsplätze im Ortskern
- Bauliche Maßnahme zur Verbesserung des dörflichen Fremdenverkehrs (z.B. Fremdenzimmer)
- Einrichtungen zur Sicherung der Grundversorgung im Ortskern (Dorfladen)
- Kulturelle und soziale Projekte (z.B. Jugendraum, Vereinsraum, Dorfsaal, Theater)
- Erneuerung /Gestaltung, Aus- und Umbau älterer, ortsbildprägender Gebäude
Förderhöhen:
- Private Maßnahmen: bis zu max. 30 % der förderfähigen Kosten, je nach Verfügbarkeit der Haushaltsmittel
Bewilligungsbehörde Dorferneuerungsprogramm:
- Privatmaßnahmen bewilligt die Kreisverwaltung Neuwied
- Ansprechpartnerin der Kreisverwaltung Neuwied für die Antragstellung/Beratung:
Fr. Rödder-Rasbach, Tel. 02631/803-235